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Haushaltshelfer Niederrhein – Daheim gut versorgt

Ratgeber für Angehörige · in einfacher Sprache

Pflegereform 2027: Was sich ändert, was bleibt, was Sie jetzt tun sollten.

Neun kurze Kapitel ohne Paragrafen-Deutsch. Jedes beginnt mit einem Satz, den jeder versteht, und endet mit „Was das für Sie heißt“ – und wir sagen klar, was heute gilt, was geplant ist und was noch offen ist.

Stand 12. Oktober 2026 · Kabinettsentwurf vom 30. September 2026, noch nicht beschlossen

Zwei Seniorinnen in bunten Trainingsjacken lachen sich an, eine mit Gehhilfe

Verlässliche Hilfe gibt es auch nach der Reform.

In 60 Sekunden

Das Wichtigste vorweg.

  • Das Pflegeneuordnungsgesetz ist seit dem 30. September 2026 ein Kabinettsentwurf. Bis Bundestag und Bundesrat entschieden haben, gilt das heutige Recht.
  • Geplant ab 1. Januar 2027: Sozialraumbudget 175 € statt Entlastungsbetrag – nur Pflegegrad 2 bis 5, ohne Ansparen und nur für Alltagsangebote.
  • Pflegegrad 1 verliert Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel-Pauschale.
  • Die Umwandlung von bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe entfällt – ohne Übergangsregel.
  • Wer einen Pflegedienst braucht, bezahlt ihn aus dem Sachleistungsbudget und bekommt entsprechend weniger oder kein Pflegegeld – überspitzt: entweder Pflegedienst oder Pflegegeld.
  • Pflegegeld und Sachleistung steigen leicht, die Verhinderungspflege wird kleiner, die Hürden für Pflegegrade steigen. Wer bis 31. Dezember 2026 beantragt, wird nach heutigen Regeln begutachtet.

Was heute gilt (Stand 2026)

Entlastungsbetrag
131 € im Monat, Pflegegrad 1 bis 5
Umwandlung
bis 40 % der Pflegesachleistung, ab Pflegegrad 2
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2
Pflegegeld
347 bis 990 € je nach Pflegegrad

Alle Beträge seit 1. Januar 2025 unverändert. Die nächste Erhöhung wäre nach heutigem Recht am 1. Januar 2028.

So rechnen wir heute mit Ihrer Kasse ab

Klartext für Familien mit Pflegedienst

Entweder Pflegedienst oder Pflegegeld.

Wer 2027 regelmäßig einen ambulanten Pflegedienst braucht, bezahlt ihn aus seinem Sachleistungsbudget – und muss sich darauf einstellen, dass das Pflegegeld entsprechend kleiner wird oder ganz entfällt. Das neue Sozialraumbudget hilft dort nicht: Es ist nur für Alltagsangebote und Nachbarschaftshilfe vorgesehen.

9 Kapitel

Der Ratgeber.

Jedes Kapitel ist in fünf Minuten gelesen, beginnt mit einer Kurzfassung in einfacher Sprache und endet mit „Was das für Sie heißt“. Beginnen Sie mit dem Überblick oder springen Sie direkt zu Ihrem Thema.

Versprochen

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

  • Das Datum des Wissensstands steht oben auf jeder Seite.
  • Nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat aktualisieren wir die Kapitel – und schreiben hier auf, was sich geändert hat.
  • Wir rechnen Ihre Stunden immer nach dem Recht, das gilt – nie nach Entwürfen.
  • Alle Kundinnen und Kunden bekommen vor dem Jahreswechsel eine persönliche Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.

Zuletzt aktualisiert

  • 12. Oktober 2026Neues Kapitel „Pflegedienst oder Pflegegeld?“ und über jedem Kapitel eine Kurzfassung in einfacher Sprache.
  • 12. Oktober 2026Ratgeber veröffentlicht: Grundlage ist der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 mit den Fragen und Antworten des Bundesgesundheitsministeriums.

So geht es weiter

  1. 30. September 2026 · erledigtKabinettsbeschluss zum Entwurf
  2. 6. November 2026 · geplantErste Lesung im Bundestag
  3. 30. November 2026 · geplantAnhörung im Gesundheitsausschuss
  4. 11. Dezember 2026 · geplantZweite und dritte Lesung im Bundestag
  5. 18. Dezember 2026 · geplantBundesrat
  6. 1. Januar 2027 · geplantGeplantes Inkrafttreten

Termine ab November nach der Verfahrensplanung der AOK, nicht amtlich – sie können sich verschieben. Dann verschiebt sich auch das Inkrafttreten.

Der ganze Zeitplan

Und wir?

Wir rechnen nach dem Recht, das gilt – und bereiten 2027 vor.

Heute sind wir ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Weil der Entwurf die Umwandlung streicht, bereiten wir die Zulassung als ambulanter Pflegedienst nach § 72 SGB XI vor (geplant ab Dezember 2026). Damit könnten wir das Sachleistungsbudget abrechnen, und stundenintensive Hilfe bliebe bezahlbar. Vor jedem Jahreswechsel bekommen alle Kundinnen und Kunden eine Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.

Persönlich statt Paragraf

Fragen zur Reform? Wir rechnen Ihren Fall durch.

02156 974907-7

Mo – Fr 8 – 17 Uhr · Rückruf innerhalb eines Werktags

  • Anna-Christin Thedens
  • Jan Keiter
  • Gina Gajewski
  • Dirk Thedens

Anna, Jan, Gina oder Dirk gehen bei uns ans Telefon. Unser Team

Online anfragen

Kurz beantwortet

Fragen zur Pflegereform.

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz?
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2027 neu ordnet: neue Budgets statt Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag, höhere Punktschwellen für Pflegegrade und Änderungen bei den Beiträgen. Das Kabinett hat ihn am 30. September 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat beraten im November und Dezember.
Gilt davon schon etwas?
Nein. Bis zur Verkündung gilt das heutige Recht mit allen Beträgen von 2025. Beschlossen und in Kraft sind nur das Pflegekompetenzgesetz (seit 1. Januar 2026) und die Pflegefachassistenz-Ausbildung ab 2027 – beides ändert nichts an Ihren Budgets.
Was ändert sich für Alltagshilfe wie Ihre?
Nach dem Entwurf stünden Alltagsangeboten ab 2027 nur noch 175 € im Monat aus dem Sozialraumbudget offen. Die Umwandlung der Pflegesachleistung, über die heute viele Stunden finanziert werden, soll entfallen. Deshalb bereiten wir unsere Zulassung als ambulanter Pflegedienst vor, um das Sachleistungsbudget abrechnen zu können.
Bekomme ich 2027 noch Pflegegeld, wenn ein Pflegedienst kommt?
Nur anteilig. Wie heute wird verrechnet: Je mehr Sachleistungsbudget der Pflegedienst verbraucht, desto weniger Entlastungsbudget (das neue Pflegegeld) wird ausgezahlt. Wer den Dienst voll ausschöpft, bekommt nichts mehr. Das Sozialraumbudget hilft dort nicht, es gilt nur für Alltagsangebote.
Was sollten Angehörige 2026 noch tun?
Pflegegrad beantragen oder höherstufen lassen, angesparten Entlastungsbetrag nutzen, die Umwandlung ausschöpfen und Verhinderungspflege für 2026 einplanen. Die Checkliste in diesem Ratgeber führt mit Fristen durch alle Punkte.
Woher stammen Ihre Angaben?
Aus dem Kabinettsentwurf, den Fragen und Antworten des Bundesgesundheitsministeriums, den Gesetzestexten des SGB XI und der Verfahrenschronik der AOK. Jede Unterseite nennt ihre Quellen und ihren Stand; wir aktualisieren nach jedem Schritt im Verfahren.

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Sprechen Sie aufs Band. Wir rufen zurück. Versprochen.

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