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Haushaltshelfer Niederrhein – Daheim gut versorgt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 12. Oktober 2026

Transparent, verständlich und fair – hier erfahren Sie, wie unsere Haushaltshelfer Sie unterstützen, wie Leistungen nach § 45a/45b SGB XI abgerechnet werden und welche Rechte Sie jederzeit haben.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über
    • haushaltsnahe Dienstleistungen,
    • Betreuungs- und Entlastungsleistungen im häuslichen Umfeld,
    • sonstige Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a SGB XI.
  2. Sie gelten für alle Wege der Beauftragung: telefonisch, schriftlich, per E-Mail, vor Ort sowie über die Webseite des Anbieters.
  3. Abweichende Vereinbarungen im individuellen Versorgungsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Art der Leistungen – kein Pflegedienst

  1. Der Anbieter erbringt keine medizinische Behandlungspflege und keine Grundpflege im engeren Sinne eines ambulanten Pflegedienstes.
  2. Die Leistungen umfassen insbesondere:
    • Hilfe im Haushalt (z. B. Reinigung, Wäsche, Einkaufen, einfache Mahlzeitenvorbereitung),
    • alltagspraktische Unterstützung (z. B. Begleitung zu Terminen, Spaziergänge, Gespräche),
    • Entlastung pflegender Angehöriger im Rahmen von Betreuungs- und Präsenzzeiten.
  3. Soweit der Anbieter nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt ist, werden Leistungen entsprechend den jeweils gültigen landesrechtlichen Vorgaben erbracht.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt zustande durch:

    • Unterzeichnung eines schriftlichen Versorgungsvertrages, oder
    • schriftliche/bestätigte Beauftragung (Brief, E-Mail) und anschließende Bestätigung durch den Anbieter.
  2. Informationen auf der Webseite stellen noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Leistungsübersicht.

  3. Der Anbieter erstellt in der Regel ein schriftliches Leistungsangebot mit:

    • Beschreibung der gewünschten Leistungen,
    • voraussichtlichem Stundenumfang,
    • Vergütungs- und Abrechnungsmodalitäten

    – dieses Angebot bildet zusammen mit diesen AGB den Versorgungsvertrag.

§ 4 Leistungen nach § 45a/45b SGB XI und Kostenübernahme

  1. Der Anbieter erbringt – soweit anerkannt – Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a SGB XI. Diese dienen der Entlastung pflegender Angehöriger und der Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag.

  2. Pflegebedürftige mit Pflegegrad können für diese Leistungen insbesondere den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen (derzeit 131 € monatlich, Stand 01.01.2025).

  3. Zusätzlich können – ab Pflegegrad 2 – ungenutzte Pflegesachleistungen im Rahmen des Umwandlungsanspruchs (bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags) für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

  4. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt, hängt von:

    • dem Pflegegrad,
    • der Anerkennung des Anbieters nach Landesrecht und
    • dem individuellen Budgetstand beim Kunden

    ab. Ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen; der Anbieter kann die Entscheidung der Pflegekasse nicht beeinflussen.

§ 5 Vergütung, Abrechnung und Abtretung

  1. Grundlage der Vergütung sind die jeweils gültige Leistungsliste/Preisliste des Anbieters sowie die individuellen Vereinbarungen im Versorgungsvertrag.

  2. Soweit möglich, kann der Kunde dem Anbieter seine Ansprüche gegenüber der Pflegekasse (z. B. Entlastungsbetrag, umgewandelte Pflegesachleistungen) schriftlich abtreten. In diesem Fall rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab.

  3. Bleibt eine Erstattung durch die Pflegekasse ganz oder teilweise aus (z. B. weil

    • Budget bereits ausgeschöpft ist,
    • die Voraussetzungen für die Abrechnung nicht vorlagen,
    • der Pflegegrad rückwirkend herabgesetzt oder entzogen wurde),

    bleibt der Kunde zur Zahlung der offenen Beträge verpflichtet.

  4. Leistungen, die nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden können, sind Privatleistungen und vom Kunden direkt zu zahlen.

  5. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich zu informieren über:
    • Änderungen des Pflegegrades,
    • Wechsel der Pflegekasse,
    • Änderungen der Anschrift oder der Kontaktdaten,
    • Krankenhausaufenthalte oder längere Abwesenheit,
    • Veränderungen, die die Sicherheit der Mitarbeitenden betreffen (z. B. Infektionsrisiken, aggressive Haustiere).
  2. Der Kunde sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden des Anbieters die Wohnung gefahrlos betreten und verlassen können (z. B. Zugangsschlüssel, Haustüre).
  3. Erbrachte Leistungen werden in einem Leistungsnachweis/Stundenzettel dokumentiert und nach Möglichkeit vom Kunden oder seinem Vertreter unterschrieben. Diese Nachweise dienen gleichzeitig der Abrechnung mit der Pflegekasse.

§ 7 Laufzeit, Kündigung und Pausierung

  1. Der Versorgungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist mit Wirkung für die Zukunft kündigen.
    • Die Kündigung muss in Textform erfolgen (Brief, Fax, E-Mail).
  3. Der Anbieter kann den Vertrag ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen, sofern dem Kunden eine anderweitige Unterstützung zumutbar ist.
  4. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. bei schweren Vertragsverletzungen, wiederholtem Zahlungsverzug, massiven Sicherheitsproblemen).
  5. Eine vorübergehende Pausierung der Leistungen (z. B. bei Krankenhausaufenthalt, Urlaub) ist jederzeit möglich. Die Pausierung soll dem Anbieter in Textform mitgeteilt werden.

§ 8 Absage von Einzelterminen / Ausfallregelung

  1. Der Kunde kann vereinbarte Einsätze bis zu einer vom Anbieter definierten Frist kostenfrei absagen.
    • Absagen bis 24 Stunden vor Einsatzbeginn sind kostenfrei.
  2. Erfolgt eine Absage später oder erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin (z. B. bei fehlendem Zugang zur Wohnung), kann der Anbieter die geplante Einsatzzeit ganz oder teilweise in Rechnung stellen, sofern kein Verschulden des Anbieters vorliegt.
    (Konkrete Regelung – z. B. „bis zu 1 Einsatzstunde“ – im Versorgungsvertrag festlegen.)
  3. Muss der Anbieter aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) Termine kurzfristig absagen, informiert er den Kunden unverzüglich und bietet, soweit möglich, einen Ersatztermin an. Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 9 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus
    • vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie
    • Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Für Schäden an Gegenständen, die einen außergewöhnlich hohen Wert haben, haftet der Anbieter nur, wenn der Kunde den Wert vorher in Textform angezeigt hat.
  5. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

§ 10 Datenschutz

  1. Zur Durchführung des Vertrages verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden sowie ggf. seiner Angehörigen und gesetzlichen Vertreter.

  2. Einzelheiten zu Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters auf der Webseite sowie aus den Hinweisen im Versorgungsvertrag.

  3. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden werden Daten nur an Dritte übermittelt, soweit dies

    • zur Vertragserfüllung (z. B. Abrechnung mit Pflegekassen),
    • zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder
    • auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis

    erforderlich ist.

§ 11 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

  1. Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Online-Formular) oder außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters geschlossen, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge zu.
  2. Über das Bestehen, die Ausübung und die Folgen des Widerrufsrechts informiert der Anbieter gesondert in einer Widerrufsbelehrung.

§ 12 Änderungen der AGB

  1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit
    • gesetzliche Änderungen (insbesondere im Pflege- und Sozialrecht) dies erfordern oder
    • die Änderung ohne Benachteiligung des Kunden erfolgt.
  2. Über wesentliche Änderungen wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig in Textform informieren.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Für Klagen des Anbieters gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
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