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Haushaltshelfer Niederrhein – Daheim gut versorgt

Kapitel 1 von 9

Pflegereform 2027: Was sich ändert – auf einen Blick

Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag, Umwandlung entfällt, neue Budgets, höhere Pflegegrad-Hürden: Was heute gilt und was ab 2027 geplant ist.

Stand 12. Oktober 2026 · Entwurf, noch nicht beschlossen · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt – in einfacher Sprache

Die Pflegeversicherung wird ab 2027 neu sortiert – beschlossen ist noch nichts.

Die Regierung will die Hilfen anders verteilen: ein neuer Topf für Alltagshilfe mit 175 Euro im Monat, etwas mehr Geld für Pflegegeld und Pflegedienste, dafür fällt die Umwandlung weg und Pflegegrad 1 bekommt weniger. Bis Bundestag und Bundesrat entschieden haben, gilt alles wie heute. Für Sie heißt das: 2026 in Ruhe prüfen, was Sie noch nutzen können – wir helfen beim Rechnen.

Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027 neu ordnen. Das „Pflegeneuordnungsgesetz“, kurz PNOG, wurde am 30. September 2026 vom Kabinett beschlossen. Es ist damit ein Entwurf, kein geltendes Recht. Diese Seite zeigt, was heute gilt und was sich nach dem Entwurf ändern soll – in einer Tabelle, ohne Fachchinesisch.

Heute gegen Entwurf

LeistungHeute (Stand 2026)Entwurf ab 1. Januar 2027
Entlastungsbetrag131 € im Monat, Pflegegrad 1 bis 5, Reste bis 30. Juni des Folgejahres nutzbarSozialraumbudget 175 € im Monat, nur Pflegegrad 2 bis 5, kein Ansparen
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag 131 € + 42 € PflegehilfsmittelBeides entfällt; Beratung und Wohnumfeld-Zuschuss bleiben
Umwandlung der PflegesachleistungBis zu 40 % der Sachleistung für anerkannte AlltagshilfeEntfällt ersatzlos
Pflegegeld (PG 2 bis 5)347 / 599 / 800 / 990 €„Entlastungsbudget“ 380 / 630 / 890 / 1.080 € – daraus auch Pflegehilfsmittel und selbst organisierte Vertretung
Pflegesachleistung (PG 2 bis 5)796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 €„Sachleistungsbudget“ 890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 € für zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste
Verhinderungs- und KurzzeitpflegeGemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €„Überbrückungsbudget“ 2.285 € im Jahr, nur Akutversorgung durch zugelassene Dienste und Kurzzeitpflege
Pflegegrad-BegutachtungSchwellen 12,5 / 27 / 47,5 / 70 / 90 Punkte15 / 30 / 50 / 70 / 90 Punkte; Anträge bis 31. Dezember 2026 nach altem Recht
Erhöhung der BeträgeNächste Anpassung 1. Januar 2028Anpassung 2028 entfällt, ab 2029 jährlich nach Kerninflation
Beiträge3,6 %, Kinderlose 4,2 %Beitragsbemessungsgrenze 6.375 €, Kinderlose +0,9 Punkte, Minijobs beitragspflichtig

Was die Zahlen bedeuten

Die neuen Monatsbeträge klingen nach mehr Geld. Die Bundesregierung nennt den Entwurf trotzdem „ausgabenneutral“. Das geht nur, weil an anderer Stelle gestrichen wird: beim Pflegegrad 1, bei der Umwandlung, bei der Verhinderungspflege und bei der ausgefallenen Erhöhung 2028. Für eine Familie mit Pflegegrad 2, die heute Alltagshilfe über Entlastungsbetrag und Umwandlung bezahlt, wären 2027 nach dem Entwurf statt 449 € nur noch 175 € im Monat für ein Alltagsangebot vorgesehen – es sei denn, der Anbieter ist als Pflege- oder Betreuungsdienst zugelassen und kann das Sachleistungsbudget abrechnen.

Was unverändert bleibt

  • Die fünf Pflegegrade und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bleiben; es ändern sich nur die Punktschwellen.
  • Bestehende Pflegegrade sollen nicht allein wegen der neuen Schwellen verloren gehen.
  • Tages- und Nachtpflege bleibt anrechnungsfrei.
  • Der Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse bleibt; ab 2029 soll eine „Pflegebegleitung“ sie ablösen.

Was das für Sie heißt: 2026 ist das Jahr, in dem Sie noch alles nach heutigem Recht nutzen können. Pflegegrad beantragen, Entlastungsbetrag ausschöpfen, Umwandlung nutzen, Verhinderungspflege einplanen. Die Checkliste in diesem Ratgeber führt Sie durch die Punkte.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Dieses Kapitel aktualisieren wir nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat – nächster Termin: 6. November 2026, Erste Lesung im Bundestag. Unsere Kundinnen und Kunden bekommen vor dem Jahreswechsel eine persönliche Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.

Kurz beantwortet

Fragen zu: Pflegereform 2027: Was sich ändert – auf einen Blick.

Gilt die Pflegereform schon?
Nein. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist seit dem 30. September 2026 ein Kabinettsentwurf. Bundestag und Bundesrat beraten noch. Bis zur Verkündung gilt das heutige Recht unverändert – alle Beträge von 2025 gelten auch 2026.
Ab wann sollen die Änderungen gelten?
Laut Entwurf ab dem 1. Januar 2027, einzelne Teile ab 2028 und 2029. Ob es bei diesem Datum bleibt, entscheidet das parlamentarische Verfahren im November und Dezember 2026.
Woher wissen Sie, was im Entwurf steht?
Wir haben den Kabinettsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 30. September 2026 im Volltext gelesen und mit den Fragen und Antworten des Ministeriums abgeglichen. Alle Quellen stehen unten auf dieser Seite.
Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Pflegeberatung oder Rechtsberatung. Beträge nach geltendem Recht mit Stand 2026; Angaben zum Entwurf nach dem Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026.

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