Zum Inhalt springen
Haushaltshelfer Niederrhein – Daheim gut versorgt

Kapitel 5 von 9

Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Überbrückungsbudget: die neuen Töpfe

Pflegegeld wird Entlastungsbudget, Sachleistung wird Sachleistungsbudget, Verhinderungspflege wird Überbrückungsbudget. Alle Beträge je Pflegegrad.

Stand 12. Oktober 2026 · Entwurf, noch nicht beschlossen · 2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt – in einfacher Sprache

Pflegegeld, Pflegesachleistung und Verhinderungspflege bekommen neue Namen – und neue Beträge.

Das Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget und steigt etwas. Die Pflegesachleistung heißt Sachleistungsbudget und steigt auch. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zum Überbrückungsbudget mit 2.285 Euro im Jahr – weniger als heute. Für Sie heißt das: Wer Angehörige selbst pflegt, bekommt etwas mehr Geld; wer Vertretung braucht, hat weniger Spielraum.

Der Entwurf sortiert die Leistungen für die häusliche Pflege in drei Budgets. Die Namen sind neu, dahinter stecken bekannte Leistungen – mit anderen Beträgen und anderen Regeln. Wichtig: Alles auf dieser Seite ist ein Entwurf. Bis zur Verkündung gelten die Beträge von 2025 weiter.

Entlastungsbudget – das neue Pflegegeld

PflegegradPflegegeld heuteEntlastungsbudget (Entwurf)
2347 €380 €
3599 €630 €
4800 €890 €
5990 €1.080 €

Das Entlastungsbudget soll an die pflegebedürftige Person ausgezahlt werden wie heute das Pflegegeld. Neu ist, was alles daraus bezahlt werden soll: die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (heute 42 € extra) und die selbst organisierte Ersatzpflege durch Angehörige oder Bekannte, die heute aus der Verhinderungspflege kommt. Der Begriff ist leicht zu verwechseln: Das Entlastungsbudget ist nicht der Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget.

Sachleistungsbudget – die neue Pflegesachleistung

PflegegradPflegesachleistung heuteSachleistungsbudget (Entwurf)
2796 €890 €
31.497 €1.590 €
41.859 €2.090 €
52.299 €2.530 €

Das Sachleistungsbudget dürfen zugelassene Pflegedienste und Betreuungsdienste abrechnen. Die heutige Möglichkeit, bis zu 40 % davon für anerkannte Alltagshilfe umzuwandeln, soll entfallen. Wer Alltagshilfe über das Sachleistungsbudget bezahlen will, braucht nach dem Entwurf einen Anbieter mit Zulassung – deshalb bereiten wir unsere Zulassung als Pflegedienst vor.

Überbrückungsbudget – statt Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Heute gibt es ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ohne Wartezeit, auch stundenweise nutzbar. Der Entwurf ersetzt ihn durch ein Überbrückungsbudget von 2.285 € im Jahr, das nur für Akutversorgung durch zugelassene ambulante Dienste und für stationäre Kurzzeitpflege gedacht ist. Geplante, selbst organisierte Vertretung soll aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden, professionelle geplante Vertretung aus dem Sachleistungsbudget. Ab 2028 soll es zusätzlich einen Anspruch auf Notdienst und Akut-Kurzzeitpflege geben.

Was sonst noch im Paket steckt

  • Tages- und Nachtpflege bleibt anrechnungsfrei.
  • Die Erhöhung aller Beträge zum 1. Januar 2028 entfällt; ab 2029 jährliche Anpassung nach Kerninflation.
  • Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll ab 2028 Anträge und Abrechnungen bündeln.
  • Ein Check-up ab 60 und der Grundsatz „Reha vor Pflege“ sollen Pflegebedürftigkeit hinauszögern.

Was das für Sie heißt: Verhinderungspflege 2026 einplanen und Belege bis Ende 2027 einreichen – der heutige Topf ist größer und flexibler als der geplante. Für 2027 rechnen wir Ihre Stunden neu, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Dieses Kapitel aktualisieren wir nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat – nächster Termin: 6. November 2026, Erste Lesung im Bundestag. Unsere Kundinnen und Kunden bekommen vor dem Jahreswechsel eine persönliche Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.

Kurz beantwortet

Fragen zu: Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Überbrückungsbudget: die neuen Töpfe.

Ist das Entlastungsbudget mehr Geld als das Pflegegeld?
Auf dem Papier ja: 380 statt 347 € bei Pflegegrad 2. Aber daraus sollen künftig auch Pflegehilfsmittel (heute 42 € extra) und die selbst organisierte Vertretung bezahlt werden, die heute aus der Verhinderungspflege kommt. Unterm Strich bleibt für viele Familien weniger.
Was passiert mit der Verhinderungspflege?
Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € soll durch ein Überbrückungsbudget von 2.285 € ersetzt werden, das nur zugelassene ambulante Dienste und stationäre Kurzzeitpflege abrechnen dürfen. Stundenweise Vertretung durch ein Alltagsangebot ist darin nicht mehr vorgesehen.
Werden die Beträge künftig jedes Jahr erhöht?
Nach dem Entwurf entfällt die Erhöhung 2028, dafür sollen die Beträge ab 2029 jährlich an die Kerninflation angepasst werden. Nach heutigem Recht wäre die nächste Anpassung am 1. Januar 2028.
Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Pflegeberatung oder Rechtsberatung. Beträge nach geltendem Recht mit Stand 2026; Angaben zum Entwurf nach dem Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026.

So erreichen Sie uns

Einmal anrufen reicht.

Sprechen Sie aufs Band. Wir rufen zurück. Versprochen.

Mo – Fr 8 – 17 Uhr · anfrage@haushaltshelfer-niederrhein.de

Rückruf in 30 Sekunden

Wir rufen Sie an.

Wann passt es Ihnen?

Wir rufen innerhalb unserer Öffnungszeiten zurück: Mo – Fr 8 – 17 Uhr.

AnrufenAnfragen