Kurz gesagt – in einfacher Sprache
Pflegegeld, Pflegesachleistung und Verhinderungspflege bekommen neue Namen – und neue Beträge.
Das Pflegegeld heißt künftig Entlastungsbudget und steigt etwas. Die Pflegesachleistung heißt Sachleistungsbudget und steigt auch. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zum Überbrückungsbudget mit 2.285 Euro im Jahr – weniger als heute. Für Sie heißt das: Wer Angehörige selbst pflegt, bekommt etwas mehr Geld; wer Vertretung braucht, hat weniger Spielraum.
Der Entwurf sortiert die Leistungen für die häusliche Pflege in drei Budgets. Die Namen sind neu, dahinter stecken bekannte Leistungen – mit anderen Beträgen und anderen Regeln. Wichtig: Alles auf dieser Seite ist ein Entwurf. Bis zur Verkündung gelten die Beträge von 2025 weiter.
Entlastungsbudget – das neue Pflegegeld
| Pflegegrad | Pflegegeld heute | Entlastungsbudget (Entwurf) |
|---|---|---|
| 2 | 347 € | 380 € |
| 3 | 599 € | 630 € |
| 4 | 800 € | 890 € |
| 5 | 990 € | 1.080 € |
Das Entlastungsbudget soll an die pflegebedürftige Person ausgezahlt werden wie heute das Pflegegeld. Neu ist, was alles daraus bezahlt werden soll: die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (heute 42 € extra) und die selbst organisierte Ersatzpflege durch Angehörige oder Bekannte, die heute aus der Verhinderungspflege kommt. Der Begriff ist leicht zu verwechseln: Das Entlastungsbudget ist nicht der Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget.
Sachleistungsbudget – die neue Pflegesachleistung
| Pflegegrad | Pflegesachleistung heute | Sachleistungsbudget (Entwurf) |
|---|---|---|
| 2 | 796 € | 890 € |
| 3 | 1.497 € | 1.590 € |
| 4 | 1.859 € | 2.090 € |
| 5 | 2.299 € | 2.530 € |
Das Sachleistungsbudget dürfen zugelassene Pflegedienste und Betreuungsdienste abrechnen. Die heutige Möglichkeit, bis zu 40 % davon für anerkannte Alltagshilfe umzuwandeln, soll entfallen. Wer Alltagshilfe über das Sachleistungsbudget bezahlen will, braucht nach dem Entwurf einen Anbieter mit Zulassung – deshalb bereiten wir unsere Zulassung als Pflegedienst vor.
Überbrückungsbudget – statt Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Heute gibt es ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ohne Wartezeit, auch stundenweise nutzbar. Der Entwurf ersetzt ihn durch ein Überbrückungsbudget von 2.285 € im Jahr, das nur für Akutversorgung durch zugelassene ambulante Dienste und für stationäre Kurzzeitpflege gedacht ist. Geplante, selbst organisierte Vertretung soll aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden, professionelle geplante Vertretung aus dem Sachleistungsbudget. Ab 2028 soll es zusätzlich einen Anspruch auf Notdienst und Akut-Kurzzeitpflege geben.
Was sonst noch im Paket steckt
- Tages- und Nachtpflege bleibt anrechnungsfrei.
- Die Erhöhung aller Beträge zum 1. Januar 2028 entfällt; ab 2029 jährliche Anpassung nach Kerninflation.
- Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll ab 2028 Anträge und Abrechnungen bündeln.
- Ein Check-up ab 60 und der Grundsatz „Reha vor Pflege“ sollen Pflegebedürftigkeit hinauszögern.
Was das für Sie heißt: Verhinderungspflege 2026 einplanen und Belege bis Ende 2027 einreichen – der heutige Topf ist größer und flexibler als der geplante. Für 2027 rechnen wir Ihre Stunden neu, sobald das Gesetz beschlossen ist.
Quellen
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Dieses Kapitel aktualisieren wir nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat – nächster Termin: 6. November 2026, Erste Lesung im Bundestag. Unsere Kundinnen und Kunden bekommen vor dem Jahreswechsel eine persönliche Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.

