Ratgeber · § 45b SGB XI
Entlastungsbetrag 2026131 Euro monatlich für Haushaltshilfe nutzen

Das Wichtigste in Kürze
- Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 weiterhin 131 Euro monatlich (1.572 Euro im Jahr)
- Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden
- Nutzbar für anerkannte Alltagshilfe: Haushalt, Einkaufen, Kochen, Begleitung, Betreuung
- Nicht genutztes Budget sammelt sich an und ist bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar
- Wir rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts vor
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Er soll pflegebedürftige Menschen in ihrer Selbstständigkeit fördern und pflegende Angehörige entlasten – und er steht zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung und allen anderen Leistungen zur Verfügung. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er 131 Euro im Monat (vorher 125 Euro).
Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht überwiesen. Es ist ein Budget, das Sie für anerkannte Leistungen nutzen – entweder per Kostenerstattung (Sie zahlen und reichen ein) oder, einfacher, per Direktabrechnung des Anbieters mit der Pflegekasse.
Wer hat Anspruch?
- Pflegegrad vorhanden: Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch.
- Häusliche Pflege: Die Versorgung findet zu Hause statt – auch betreutes Wohnen und ambulant betreute Wohngemeinschaften zählen dazu.
- Keine weiteren Voraussetzungen: Es ist egal, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistung oder beides beziehen. Der Anspruch gilt ab dem Monat der Pflegegrad-Bewilligung.
Wofür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie unseres: Haushaltsführung (Staubsaugen, Wischen, Aufräumen, Wäsche), Einkaufsbegleitung, Kochen, Begleitung zu Terminen, Spaziergänge, Gespräche und Struktur im Tagesablauf. Außerdem für Eigenanteile der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege.
Pflegegrad 2 bis 5: Körperbezogene Pflege (Waschen, Anziehen) läuft über die Pflegesachleistung, nicht über den Entlastungsbetrag. Pflegegrad 1: Hier darf der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Hilfe eingesetzt werden, weil noch keine Pflegesachleistung zusteht.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag – ohne Papierkrieg
- Anerkannten Anbieter wählen. Nur nach Landesrecht anerkannte Angebote dürfen abrechnen – wir sind in NRW nach § 45a SGB XI anerkannt.
- Leistung in Anspruch nehmen. Beim Kennenlernen legen wir Tage, Zeiten und Aufgaben fest. Jeder Einsatz wird als Leistungsnachweis dokumentiert.
- Abrechnung. Entweder Kostenerstattung – oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung und wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Wir empfehlen die Direktabrechnung und übernehmen die gesamte Abwicklung.
Fristen: Ansparen ja, verfallen lassen nein
Nicht genutzte Beträge werden in die Folgemonate übertragen. Reste aus dem Vorjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen – danach verfallen sie. Beispiel: Januar und Februar 2026 nicht genutzt, im März 393 Euro (3 × 131 Euro) einsetzen; was Ende 2026 übrig ist, bleibt bis zum 30. Juni 2027 nutzbar.
Ihr Anspruch
131 €
im Monat · ab Pflegegrad 1 · zusätzlich zu allem anderen
- Im Jahr
- 1.572 €
- Reicht für ca.
- 3 Std. Alltagshilfe / Monat
- Plus Umwandlung (PG 2)
- bis zu 318,40 € / Monat
- Plus Umwandlung (PG 3)
- bis zu 598,80 € / Monat
Stand: Leistungsbeträge seit 01.01.2025 (§§ 36, 45b SGB XI). Die nächste gesetzliche Anpassung ist für 2028 vorgesehen.
Häufige Fehler
Fünf Fehler – und wie Sie sie vermeiden.
Fehler 1
Den Entlastungsbetrag gar nicht nutzen
Viele Familien kennen den Anspruch, lassen ihn aber liegen – Monat für Monat verfällt Geld, das für Hilfe gedacht ist.
Die Lösung: Handeln Sie früh. Selbst ein Einsatz im Monat ist ein Anfang – und das Budget gehört Ihnen.
Fehler 2
Einen nicht anerkannten Anbieter wählen
Nur nach Landesrecht anerkannte Angebote (in NRW nach § 45a SGB XI) dürfen mit dem Entlastungsbetrag abrechnen. Sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Die Lösung: Fragen Sie nach der Anerkennung. Wir sind anerkannt und rechnen direkt mit allen Pflegekassen ab.
Fehler 3
Entlastungsbetrag mit Pflegesachleistung verwechseln
Der Entlastungsbetrag ist ein eigenes, zusätzliches Budget – neben Pflegegeld und Pflegesachleistung.
Die Lösung: Beides parallel nutzen: 131 Euro plus bis zu 40 % der Pflegesachleistung (Umwandlung) für Alltagshilfe.
Fehler 4
Das Budget verfallen lassen
Reste aus dem Vorjahr verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Die Lösung: Wir behalten Ihr Budget im Blick und sagen Bescheid, wenn noch etwas offen ist.
Fehler 5
Körperpflege darüber abrechnen (Pflegegrad 2–5)
Körperbezogene Pflege gehört bei Pflegegrad 2 bis 5 in die Pflegesachleistung, nicht in den Entlastungsbetrag.
Die Lösung: Der Entlastungsbetrag ist für Haushalt, Betreuung und Begleitung gedacht. Nur bei Pflegegrad 1 darf er auch für körperbezogene Hilfe genutzt werden.
Stunden-Kompass
Wie viele Stunden trägt die Pflegekasse?
Pflegegrad wählen, Wunsch einstellen – und sofort sehen, was die Kasse übernimmt und was übrig bleibt. Ganz grob, aber ehrlich.
Kasse trägt ca.
11 Std.
im Monat · 449 €
Ihr Wunsch
36 Std.
im Monat · 1.499 €
Zuzahlung
1.049 €
für ca. 25 Std. privat
- Entlastungsbetrag: 131 €
- Umwandlung Sachleistung: 318 €
- Privat: 1.049 €
Die Umwandlung senkt das Pflegegeld anteilig: Statt 347 € bleiben etwa 208 € im Monat. Unsere Erfahrung: Ein paar Euro mehr oder weniger machen am Ende nicht den Unterschied – verlässliche Hilfe schon.
Rechenbasis: Einsätze pro Woche mal vier Wochen, Sätze 39,50 €/Std. + 6,40 € Anfahrt, Leistungsbeträge Stand 2026. Angespartes Budget, lange Monate und Ihre Situation klären wir im Gespräch – kostenlos.
Tipp: Den privaten Anteil können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung zu 20 % von der Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG, bis 4.000 € im Jahr).
Entlastungsbetrag + Umwandlung: so kombinieren Sie richtig
Der Entlastungsbetrag ist nur ein Teil Ihres Budgets. Ab Pflegegrad 2 dürfen zusätzlich bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung für anerkannte Alltagshilfe verwendet werden (Umwandlungsanspruch, § 45a Abs. 4 SGB XI). Das Pflegegeld sinkt dabei anteilig – nutzen Sie 20 % der Sachleistung, sinkt das Pflegegeld um 20 %.
Beispiel Pflegegrad 3 – ohne Pflegedienst
- Pflegesachleistung: 1.497 € → Umwandlung bis zu 40 % = 598,80 €
- Entlastungsbetrag: 131 €
- Verfügbar für Alltagshilfe: bis zu 729,80 € im Monat – das sind bei uns etwa fünf Einsätze à drei Stunden
- Pflegegeld: statt 599 € verbleiben bei voller Umwandlung 60 %, also 359,40 €
Beispiel Pflegegrad 4 – mit Pflegedienst morgens
- Pflegesachleistung: 1.859 €, davon nutzt der Pflegedienst 1.000 €
- Rest: 859 € → Umwandlung bis zu 40 % = 343,60 €
- Entlastungsbetrag: 131 €
- Verfügbar für Alltagshilfe: 474,60 € im Monat
Dazu kann bei Pflegegrad 2 bis 5 die Verhinderungspflege kommen (gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege: 3.539 €), wenn pflegende Angehörige ausfallen oder eine Pause brauchen. Was in Ihrem Fall gilt, rechnen wir beim Kennenlernen durch – mit Ihren Zahlen.
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Gut zu wissen
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