Kurz gesagt – in einfacher Sprache
Pflegegrad 1 verliert 131 Euro im Monat und 42 Euro für Hilfsmittel.
Nach dem Entwurf bekommen Menschen mit Pflegegrad 1 ab 2027 keinen Entlastungsbetrag und keine Pauschale für Pflegehilfsmittel mehr. Beratung und der Zuschuss für den Umbau der Wohnung bleiben. Für Sie heißt das: Wenn es zu Hause schwerer geworden ist, jetzt eine Höherstufung beantragen – und das angesparte Guthaben 2026 noch ausgeben.
Rund ein Fünftel aller Menschen mit Pflegegrad hat Pflegegrad 1. Für sie ist der Entlastungsbetrag heute die einzige nennenswerte Leistung der Pflegeversicherung: 131 € im Monat, mit denen sich bei uns knapp drei Stunden Alltagshilfe finanzieren lassen. Genau dieser Betrag soll nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes ab 2027 entfallen.
Was nach dem Entwurf wegfällt
- der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat – das Sozialraumbudget, das ihn ersetzt, gilt nur ab Pflegegrad 2;
- die 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion);
- der Zuschuss von 131 € für neue Heimbewohner mit Pflegegrad 1.
Was bleibt
- der Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse,
- der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für einen Badumbau oder Haltegriffe,
- die seit 2026 geltende Präventionsberatung zu Sturzvermeidung, Ernährung und Bewegung,
- ab 2029 die geplante „Pflegebegleitung“.
Warum das viele Familien trifft
Pflegegrad 1 bekommen Menschen, die erste Einschränkungen haben, aber noch weitgehend selbstständig sind. Genau in dieser Phase verhindert regelmäßige Alltagshilfe, dass aus kleinen Problemen große werden: Der Kühlschrank bleibt gefüllt, die Wohnung sicher, der Kontakt zu Menschen erhalten. Fällt der Entlastungsbetrag weg, bleibt nur die private Finanzierung – oder ein höherer Pflegegrad.
Was Sie 2026 tun können
- Hilfebedarf ehrlich prüfen. Hat sich seit der letzten Begutachtung etwas verändert – Gehen, Waschen, Medikamente, Orientierung? Dann kann eine Höherstufung berechtigt sein.
- Antrag noch 2026 stellen. Für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 gelten nach dem Entwurf die heutigen Punktschwellen; ab 2027 sollen sie steigen.
- Angesparte Beträge nutzen. Nicht genutzter Entlastungsbetrag aus 2026 ist nach heutigem Recht bis zum 30. Juni 2027 gültig; ob das unter dem neuen Gesetz so bleibt, ist offen.
- Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse muss sie kostenlos anbieten; wir vermitteln auf Wunsch den Kontakt.
Was das für Sie heißt: Wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater Pflegegrad 1 hat und regelmäßig Hilfe braucht, sprechen Sie mit uns noch dieses Jahr. Wir schauen gemeinsam, ob eine Höherstufung begründet ist, und helfen beim Antrag – kostenlos.
Quellen
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Dieses Kapitel aktualisieren wir nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat – nächster Termin: 6. November 2026, Erste Lesung im Bundestag. Unsere Kundinnen und Kunden bekommen vor dem Jahreswechsel eine persönliche Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.

