Pflegereform
Pflegereform 2026/2027: Was beschlossen ist, was geplant ist – und was das für Familien am Niederrhein heißt
Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz, neue Budgets ab 2027, höhere Hürden für Pflegegrade: der Stand im Oktober 2026 – verständlich erklärt.
Veröffentlicht 12. Oktober 20264 Min. Lesezeit· Redaktion Haushaltshelfer Niederrhein

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Es soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten und die Leistungen der Pflegeversicherung neu ordnen. Wichtig vorweg: Das ist ein Gesetzentwurf. Bundestag und Bundesrat beraten noch, und bis zur Verkündung gilt das heutige Recht unverändert.
Was heute gilt – beschlossen und in Kraft
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht und gelten 2026 unverändert: Pflegegeld 347 bis 990 Euro, Pflegesachleistung 796 bis 2.299 Euro, Entlastungsbetrag 131 Euro für alle Pflegegrade. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro, ohne Wartezeit.
Seit dem 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege in Kraft, bekannt als Pflegekompetenzgesetz. Für Familien zu Hause bringt es einen Anspruch auf Präventionsberatung, weniger Pflicht-Beratungsbesuche beim Pflegegeld und eine kürzere Frist für Belege der Verhinderungspflege: nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr.
Ebenfalls beschlossen: Ab 2027 startet die bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Das betrifft den Beruf, nicht Ihre Leistungen.
Der Weg zum Entwurf
Im Dezember 2025 legte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ ihre Ergebnisse vor. Im Juni 2026 folgte der Referentenentwurf, im September der Kabinettsbeschluss. Der weitere Zeitplan ist nach Angaben der AOK (Stand 7. Oktober 2026) geplant, nicht beschlossen: erste Lesung im Bundestag am 6. November, Bundesrat am 30. November, zweite und dritte Lesung am 11. Dezember, abschließend der Bundesrat am 18. Dezember 2026. Mehrere Länder und Verbände haben Widerstand angekündigt. Der Entwurf kann sich also noch ändern.
Was der Entwurf ab 2027 vorsieht
- Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag: 175 Euro im Monat (300 Euro bis 25 Jahre), nur für Pflegegrad 2 bis 5 und nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe. Ansparen nicht genutzter Beträge soll entfallen.
- Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag von 131 Euro und die 42 Euro für Pflegehilfsmittel. Es bleiben Beratung und der Zuschuss für Wohnumfeldmaßnahmen.
- Pflegegeld wird zum „Entlastungsbudget“: 380, 630, 890 und 1.080 Euro für Pflegegrad 2 bis 5. Daraus sollen künftig auch Pflegehilfsmittel und selbst organisierte Vertretung bezahlt werden.
- Pflegesachleistung wird zum „Sachleistungsbudget“: 890, 1.590, 2.090 und 2.530 Euro, für zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste.
- Der Umwandlungsanspruch entfällt. Heute dürfen bis zu 40 Prozent der Sachleistung für Alltagshilfe genutzt werden. Eine Übergangsregel haben wir im Entwurf nicht gefunden.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro wird durch ein „Überbrückungsbudget“ von 2.285 Euro ersetzt – nur für Akutversorgung durch zugelassene Dienste und stationäre Kurzzeitpflege.
- Höhere Hürden für Pflegegrade: Die Punktschwellen steigen auf 15, 30, 50, 70 und 90 (heute 12,5, 27, 47,5, 70, 90). Wer bis zum 31. Dezember 2026 beantragt, wird nach altem Recht begutachtet. Bestehende Pflegegrade bleiben geschützt.
- Keine Erhöhung 2028, dafür ab 2029 jährliche Anpassung an die Kerninflation.
- Beiträge: Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 6.375 Euro, Kinderlose zahlen 0,9 statt 0,6 Punkte Zuschlag, Minijobs werden beitragspflichtig, ab 2028 kommt ein Zuschlag für mitversicherte Ehepartner.
- Außerdem: Pflegebegleitung ab 2029, ein digitales „Pflege-Cockpit“, ein Check-up ab 60, „Reha vor Pflege“ und mehr Geld für den Aufbau von Alltagsangeboten.
Die Bundesregierung nennt die höheren Monatsbeträge „ausgabenneutral“. Das heißt: Was an einer Stelle steigt, wird an anderer Stelle gestrichen – beim Pflegegrad 1, bei der Umwandlung, bei der Verhinderungspflege und bei der ausgefallenen Erhöhung 2028.
Was das für Familien am Niederrhein heißt
Für Familien zwischen Krefeld, Mönchengladbach und Neuss ergeben sich aus dem Stand vom Oktober 2026 fünf praktische Folgen:
- Wer Hilfe braucht, sollte den Pflegegrad noch 2026 beantragen. Für Anträge bis Jahresende gelten die heutigen Punktschwellen.
- Angesparte Entlastungsbeträge jetzt nutzen. Nach heutigem Recht sind Reste aus 2026 bis zum 30. Juni 2027 gültig. Ob das unter dem neuen Gesetz so bleibt, ist nicht eindeutig geregelt.
- Die Umwandlung der Pflegesachleistung 2026 ausschöpfen. Bis zu 40 Prozent für Alltagshilfe – dieses Jahr noch sicher.
- Verhinderungspflege 2026 einplanen. Der Topf von 3.539 Euro gilt bis Jahresende, Belege können bis Ende 2027 eingereicht werden.
- Familien mit Pflegegrad 1 sollten sich jetzt beraten lassen, wie es 2027 weitergeht.
Und wir? Wir bleiben ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI und rechnen Ihre Stunden vorab nach dem Recht, das gerade gilt. Körperpflege planen wir ab 2027 – sobald die dafür nötige Zulassung als Pflegedienst vorliegt; als Alltagsangebot dürfen wir sie nicht erbringen. Wir aktualisieren diesen Artikel nach jedem Schritt im Bundestag.
Was das für Sie heißt: Bis zum 31. Dezember 2026 gilt alles wie bisher – nutzen Sie dieses Jahr. Pflegegrad beantragen, Entlastungsbetrag und Umwandlung ausschöpfen, Verhinderungspflege planen. Was 2027 kommt, ist ein Entwurf; wir sagen Ihnen rechtzeitig, was sich für Ihre Stunden ändert. Fragen beantworten wir kostenlos unter 02156 974907-7.
Quellen und Stand
- BMG: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (30.09.2026)
- BMG: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PDF)
- BMG: FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz
- BMG: Ergebnisse der Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“ (11.12.2025)
- BMG: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- Bundesregierung: Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung
- AOK: Gesetzgebungsverfahren PNOG – Zeitplan (Stand 07.10.2026)
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