Die Operation ist gut verlaufen, die Entlassung steht an. Und dann kommt der Moment, vor dem viele Familien am meisten Respekt haben: die Haustür schließt sich, und alles muss wieder allein gehen. Einkaufen, Kochen, Treppen, Tabletten, Verbandswechsel, Termine. Die ersten Wochen zu Hause entscheiden oft darüber, ob jemand wieder auf die Beine kommt oder bald zurück in die Klinik muss.
Noch in der Klinik: das Entlassmanagement nutzen
Jedes Krankenhaus muss Ihnen ein Entlassmanagement anbieten (§ 39 Abs. 1a SGB V). Das heißt: Die Klinik soll den Übergang nach Hause organisieren, nicht Sie. Sie kann Medikamente, Hilfsmittel wie Rollator oder Toilettensitzerhöhung und häusliche Krankenpflege für die ersten Tage verordnen und eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Verlangen Sie das Gespräch mit dem Sozialdienst, bevor das Entlassungsdatum feststeht – nicht am Tag der Entlassung.
Reicht das nicht, weil zu Hause noch nichts steht, gibt es die Übergangspflege im Krankenhaus: bis zu zehn Tage nach der Behandlung, unabhängig von einem Pflegegrad (§ 39e SGB V). Alternativ kann die Kurzzeitpflege über die Pflegekasse überbrücken – ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro, bei Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag.
Hilfe im Haushalt: Wer zahlt was
Ohne Pflegegrad 2 bis 5 ist die Krankenkasse zuständig. Nach § 38 SGB V zahlt sie bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung – ausdrücklich nach Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Operation – bis zu vier Wochen Haushaltshilfe, wenn niemand im Haushalt übernehmen kann. Lebt ein Kind unter zwölf im Haushalt, bis zu 26 Wochen. Nötig sind ein Antrag vor dem ersten Einsatz und eine ärztliche Bescheinigung; die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Tageskosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Viele Kassen bieten per Satzung mehr.
Mit Pflegegrad 2 bis 5 läuft die Hilfe im Haushalt über die Pflegekasse: Entlastungsbetrag, Umwandlung der Sachleistung, Verhinderungspflege. Wer noch keinen Pflegegrad hat und merkt, dass es dauerhaft nicht mehr allein geht, stellt den Antrag am besten noch aus dem Krankenhaus – dort gelten verkürzte Begutachtungsfristen, und die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat.
Die ersten Wochen: Worauf es ankommt
- Medikamente. Ein neuer Plan nach der Klinik ist Fehlerquelle Nummer eins. Plan an die Kühlschranktür, Wochenbox stellen, Rückfragen an die Hausarztpraxis.
- Wohnung. Teppichkanten, Kabel, fehlendes Licht im Flur, kein Haltegriff im Bad: Nach einer Operation ist jede Stolperfalle doppelt gefährlich.
- Essen und Trinken. Wundheilung und Muskelaufbau brauchen Eiweiß und Flüssigkeit. Wer allein ist, isst zu wenig.
- Bewegung. Nicht schonen, sondern angeleitet bewegen – so, wie die Physiotherapie es vorgibt. Täglich ein Stück mehr.
- Termine. Nachsorge, Fäden ziehen, Reha-Antrag, Physio: In den ersten Wochen sind es viele, und keiner darf ausfallen.
Was wir dabei übernehmen
In den ersten Wochen nach dem Krankenhaus kommen wir oft täglich oder jeden zweiten Tag, später dreimal pro Woche. Ein Einsatz von drei Stunden sieht zum Beispiel so aus:
- 1 Stunde Einkauf und Küche – Vorräte auffüllen, eine warme Mahlzeit kochen, Portionen für den nächsten Tag.
- 1 Stunde Haushalt und Sicherheit – Wäsche, Bad, Böden, Stolperfallen weg, Licht und Haltegriffe prüfen.
- 1 Stunde Begleitung oder Bewegung – zur Nachsorge oder Physiotherapie fahren, Übungen aus der Klinik gemeinsam machen, ein erster Gang nach draußen.
Dazu: Hilfe beim Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse oder auf einen Pflegegrad, eine kurze Rückmeldung an Angehörige nach jedem Einsatz und ein Blick darauf, ob etwas nicht stimmt – Fieber, Schmerzen, Verwirrtheit. Medizinische Pflege, Wundversorgung und Spritzen übernehmen wir nicht; dafür sorgen wir, dass der Pflegedienst oder die Praxis rechtzeitig Bescheid weiß.


