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Haushaltshelfer Niederrhein – Daheim gut versorgt

Thema

Pflegende Angehörige entlasten

Wer pflegt, braucht selbst Kraft. Welche Hilfen es gibt – und wie ein Wochenplan klärt, wer wofür sorgt.

Stand 12. Oktober 2026

Zwei Seniorinnen in bunten Trainingsjacken lachen sich an, eine mit Gehhilfe

Rund 4,9 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland leben zu Hause – 86 Prozent aller Pflegebedürftigen. 3,1 Millionen von ihnen werden ausschließlich von Angehörigen versorgt (Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023). Diese Angehörigen sind das Rückgrat der Pflege. Und sie sind oft am Ende ihrer Kraft.

Wie belastet pflegende Angehörige sind

Der WIdO-Monitor des AOK-Forschungsinstituts (Mai 2026) hat rund 1.500 pflegende Angehörige befragt: Bei 43 Prozent gilt die Belastung nach einer wissenschaftlichen Skala als hoch. Zwei Drittel sind jeden Tag in die Pflege eingebunden, jede fünfte Person mindestens 30 Stunden pro Woche. Unter den Berufstätigen fühlen sich fast die Hälfte körperlich und seelisch hoch belastet.

Diese Zahlen kennen wir aus unseren Erstgesprächen. Die Tochter, die nach der Arbeit noch zur Mutter fährt. Der Ehemann, der seit zwei Jahren keine Nacht durchgeschlafen hat. Und immer der gleiche Satz: „Ich will ja niemandem zur Last fallen.“ Dabei geht es nicht um Last. Es geht darum, dass Pflege nur dann lange gut geht, wenn sie verteilt ist.

Welche Entlastung die Kassen bezahlen

Die Pflegeversicherung hat mehrere Töpfe, die genau dafür gedacht sind (alle Beträge Stand 2026):

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1, für anerkannte Alltagshilfe wie unsere.
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr ab Pflegegrad 2, jeweils bis zu acht Wochen. Seit dem 1. Juli 2025 ohne Wartezeit. Kommen wir stundenweise (unter acht Stunden am Tag), läuft Ihr Pflegegeld in voller Höhe weiter; nur bei tageweiser Vertretung ab acht Stunden wird es für diese Tage zur Hälfte gezahlt.
  • Tagespflege: 721 bis 2.085 Euro im Monat je nach Pflegegrad, zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung.
  • Pflegekurse: kostenlos bei jeder Pflegekasse, auch zu Hause.
  • Rentenbeiträge: Wer eine Person ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen pflegt, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse.

Für Berufstätige gibt es außerdem das Pflegezeitgesetz: bis zu zehn Arbeitstage kurzfristige Freistellung in einer akuten Situation, mit Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 90 Prozent des Nettolohns; bis zu sechs Monate Pflegezeit in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten; bis zu 24 Monate Familienpflegezeit in Teilzeit in Betrieben ab 26 Beschäftigten, mit zinslosem Darlehen (Verbraucherzentrale, Stand August 2026).

Und für die eigene Gesundheit: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine stationäre Reha, auch wenn eine ambulante ausreichen würde. Die pflegebedürftige Person kann in derselben Einrichtung mitversorgt werden (§ 40 SGB V).

Der Wochenplan: Wer sorgt wofür?

Entlastung scheitert selten am Geld. Sie scheitert an Unklarheit. Wer kauft ein? Wer fährt zum Arzt? Wer ist am Wochenende da? Wenn das niemand aufschreibt, bleibt am Ende alles an einer Person hängen.

Deshalb arbeiten wir mit einem einfachen Wochenplan, der bei Ihnen zu Hause hängt. Jeder Tag braucht dasselbe: Essen und Kochen, Haushalt, Soziales. Mit Textmarkern halten wir fest, wer wofür sorgt – je Person eine Farbe. Drei Fragen helfen dabei: Was haben Sie immer gern gemacht? Was machen Sie davon noch? Was offen bleibt, machen wir.

Das Ergebnis ist oft überraschend. Die Tochter übernimmt den Arzttermin am Dienstag und sonst nichts mehr. Der Sohn kümmert sich um Post und Finanzen. Wir sind montags, mittwochs und freitags da. Und am Sonntag ist die Familie einfach Familie.

Was wir dabei übernehmen

  • Feste Einsätze: dreimal pro Woche je drei Stunden – zum Beispiel 1 Stunde Kochen, 1 Stunde Haushalt, 1 Stunde Spaziergang oder Begleitung. Fester Tag, feste Zeit, möglichst dieselbe Person.
  • Verhinderungspflege: Wenn Sie im Urlaub oder selbst krank sind, kommen wir auch mehrere Stunden täglich – abgerechnet aus dem gemeinsamen Jahresbetrag.
  • Abrechnung: direkt mit der Pflegekasse. Sie bekommen vorher schwarz auf weiß, wer was bezahlt.
  • Antrag und Beratung: Wir helfen beim Pflegegradantrag und beim Umgang mit der Kasse.
  • Rückmeldung: Auf Wunsch eine kurze Nachricht nach jedem Einsatz – damit Sie Bescheid wissen, ohne nachfragen zu müssen.

Gut zu wissen

Fragen zu: Pflegende Angehörige entlasten.

Verliere ich Pflegegeld, wenn Alltagshilfe kommt?
Über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege nicht. Nutzen Sie die Umwandlung der Pflegesachleistung, sinkt das Pflegegeld anteilig. Was das für Sie bedeutet, rechnen wir vor dem ersten Einsatz genau aus.
Kann ich in den Urlaub fahren, obwohl ich pflege?
Ja. Dafür gibt es die Verhinderungspflege: ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro (Stand 2026). Wir übernehmen in dieser Zeit die Einsätze zu Hause.
Wo bekomme ich in NRW kostenlose Beratung?
Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung ihrer Pflegekasse (§ 7a SGB XI). Außerdem gibt es das Pflege-Telefon NRW des Pflegewegweisers unter 0800 4040 044 und die Pflegeberatung Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
Was ist, wenn ich selbst krank werde?
Dann greift die Verhinderungspflege sofort, eine Wartezeit gibt es seit Juli 2025 nicht mehr. Rufen Sie uns an, wir organisieren die nächsten Tage.

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