Pflegereform
Umwandlung der Pflegesachleistung: Bis zu 40 Prozent für Alltagshilfe – so funktioniert es
Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI: Wer ihn nutzen kann, wie das Pflegegeld dabei sinkt – und ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 3.
Veröffentlicht 12. Oktober 20264 Min. Lesezeit· Redaktion Haushaltshelfer Niederrhein

Die meisten Familien kennen das Pflegegeld und den Entlastungsbetrag. Den Umwandlungsanspruch kennen die wenigsten – dabei ist er der Topf, der aus drei Stunden Alltagshilfe im Monat sechzehn macht. Hier erklären wir ihn, Stand Oktober 2026, mit einem Rechenbeispiel für Pflegegrad 3.
Was die Umwandlung ist
Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat und zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf Pflegesachleistung: Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, bei Pflegegrad 3 zum Beispiel 1.497 Euro. Wer keinen Pflegedienst nutzt, bekommt stattdessen Pflegegeld, bei Pflegegrad 3 sind das 599 Euro.
§ 45a Absatz 4 SGB XI erlaubt einen dritten Weg: Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags dürfen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden – also für Haushalt, Einkaufen, Kochen, Gesellschaft und Begleitung durch Anbieter wie uns. Die Pflegekasse erstattet die Kosten gegen Belege; einen Antrag vorab braucht es nicht.
Die Bedingungen
- Pflegegrad 2 bis 5 und häusliche Pflege.
- Der Anbieter ist nach Landesrecht anerkannt (in NRW durch Kreis oder kreisfreie Stadt).
- Die Umwandlung ist auf 40 Prozent des Sachleistungs-Höchstbetrags begrenzt und gilt je Kalendermonat.
- Nutzen Sie zusätzlich einen Pflegedienst, wird dessen Abrechnung zuerst gezählt. Für Alltagshilfe bleiben trotzdem bis zu 40 Prozent – das Pflegegeld sinkt dann um beide Anteile.
- Der Entlastungsbetrag von 131 Euro bleibt davon unberührt und kommt obendrauf.
Die Auswirkung aufs Pflegegeld
Hier liegt der Punkt, der viele zögern lässt. Die Umwandlung gilt rechtlich als Inanspruchnahme der Sachleistung. Deshalb sinkt das Pflegegeld anteilig – wie bei der Kombinationsleistung mit einem Pflegedienst. Wer 40 Prozent der Sachleistung umwandelt, bekommt 60 Prozent des Pflegegelds. Hat die Kasse für den Monat schon das volle Pflegegeld überwiesen, verrechnet sie den zu viel gezahlten Teil.
Das klingt nach Verlust, ist aber ein Tausch zu Ihren Gunsten: Sie geben einen kleineren Geldbetrag ab und bekommen dafür einen deutlich größeren Leistungswert.
Rechenbeispiel Pflegegrad 3
Die Zahlen gelten seit dem 1. Januar 2025 und 2026 unverändert.
| ohne Umwandlung | mit Umwandlung (40 %) | |
|---|---|---|
| Pflegesachleistung (Höchstbetrag) | 1.497 € | 1.497 € |
| davon für Alltagshilfe erstattet | 0 € | 598,80 € |
| Pflegegeld (599 €) | 599,00 € | 359,40 € (60 %) |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € |
| Leistungswert für Alltagshilfe im Monat | 131 € | 729,80 € |
Das Pflegegeld sinkt um 239,60 Euro. Dafür stehen 598,80 Euro für Alltagshilfe zur Verfügung – mehr als das Doppelte. Bei uns entspricht das rund 13 Stunden im Monat (bei 39,50 Euro je Stunde plus 6,40 Euro Anfahrt je Einsatz). Zusammen mit dem Entlastungsbetrag sind es knapp 16 Stunden, also etwa vier Stunden pro Woche – ohne einen Euro private Zuzahlung.
Für die anderen Pflegegrade sieht die Umwandlung so aus: Pflegegrad 2 bis zu 318,40 Euro (Pflegegeld sinkt um 138,80 Euro), Pflegegrad 4 bis zu 743,60 Euro (minus 320 Euro), Pflegegrad 5 bis zu 919,60 Euro (minus 396 Euro).
Ob sich das lohnt
Das hängt davon ab, wofür das Pflegegeld heute gebraucht wird. Fließt es an eine Tochter, die dafür ihre Arbeitszeit reduziert hat, muss man ehrlich rechnen. Liegt es auf dem Konto, weil niemand so recht weiß, wie Hilfe organisiert werden soll, ist die Umwandlung fast immer der bessere Weg. Sie entscheiden das Monat für Monat; eine Bindung gibt es nicht.
Ausblick: Der Umwandlungsanspruch soll entfallen
Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 streicht den Umwandlungsanspruch zum 1. Januar 2027. Begründung: Anerkannte Alltagsangebote sollen künftig nur noch aus dem neuen Sozialraumbudget von 175 Euro bezahlt werden; wer mehr will, soll sich als zugelassener Betreuungsdienst abrechnen lassen. Eine Übergangsregel für laufende Umwandlungen haben wir im Entwurf nicht gefunden. Noch ist das nicht beschlossen – aber es ist ein Grund, das Jahr 2026 zu nutzen.
Was das für Sie heißt: Mit Pflegegrad 2 bis 5 lassen Sie ohne Umwandlung jeden Monat mehrere hundert Euro Leistung liegen. Wir rechnen Ihnen vor dem ersten Einsatz aus, wie sich Ihr Pflegegeld verändert und wie viele Stunden herauskommen – schwarz auf weiß. Nutzen Sie den Anspruch 2026, solange er sicher gilt. Beratung unter 02156 974907-7.
Quellen und Stand
- Umwandlungsanspruch
- § 45a SGB XI
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Pflegegrad 3
